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Der Energieausweis ist Pflicht!

Bei Verkauf oder Vermietung ist der Energieausweis zwingend vorgeschrieben!


Neue Pflichten für Vermieter und Hauseigentümer

 

Rufen Sie an: 0201-6125487

 

 

Ab dem 1. Mai 2014 gelten für Vermieter und Hausbesitzer neue gesetzliche Verpflichtungen. Der Energieausweis wird Pflicht für alle Gebäude, wenn sie vermietet, verkauft oder verpachtet werden.

 

Der Energieausweis und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz helfen dabei, die Energieeinsparpotenziale in Wohngebäuden zu erschließen", sagt Stephan Kohler, Geschäftsführer der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena). "Rund 87 Prozent der von Haushalten insgesamt benötigten Endenergie entfallen auf die Erzeugung von Wärme. Hier kann am meisten gespart werden."

 

Vermietung, Verkauf und Verpachtung: Energieausweis für Wohngebäude

 

Bereits seit dem 1. Juli 2008 sind Eigentümer von Häusern, die vor 1965 gebaut wurden, zur Ausstellung und Vorlage eines Energieausweises an Miet- und Kaufinteressenten verpflichtet. Für alle anderen Wohngebäude tritt diese Regelung nun zum 1. Januar 2009 in Kraft. Der Eigentümer muss den Energieausweis dem potenziellen Mieter oder Käufer auf Nachfrage vorlegen, zum Beispiel im Rahmen einer Haus- oder Wohnungsbesichtigung. Der Energieausweis bewertet den energetischen Zustand eines Gebäudes und zeigt, mit welchen wirtschaftlichen Maßnahmen seine Energiebilanz verbessert werden kann. Für einen Hausbesitzer ist er deshalb eine wichtige Orientierungshilfe und ein guter Wegweiser in die Modernisierung seines Gebäudes. Wer energetisch saniert, steigert nicht nur den Wert seines Gebäudes, sondern macht es auch fit für die Zukunft. Dena

 

Wir stellen den Energieausweis aus.

 
Für den Bedarfsausweis ist eine umfangreichere Aufnahme von Gebäudedaten notwendig. Sprechen Sie mich bitte an.
 
Haben Sie noch Fragen? Rufen Sie mich an. Tel.: 0201/6125487  Wenn der Anrufbeantworter dran ist, einfach Stichwort Energieausweis und Ihre Telefonnummer hinterlassen.

 


Ihr Energieberater
Carsten Hillebrandt


Warum einen Energieausweis

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Die meisten Autofahrer wissen in etwa, wie viel Benzin ihr Fahrzeug im Durchschnitt verbraucht. Auf die Effizienzklasse des Kühlschranks oder der Waschmaschine achten Verbraucher spätestens beim Kauf von Geräten. Zur energetischen Qualität von Wohngebäuden existieren allerdings häufig keine objektiven Angaben. Und das, obwohl ein Großteil des Energiebedarfs in Deutschland für das Heizen und die Warmwasseraufbereitung in Haushalten aufgewendet wird. Abhilfe schafft der Energieausweis. Er soll für mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt sorgen und allen Marktteilnehmern verlässliche Informationen über den Energiebedarf und die energetische Qualität von Gebäuden liefern. Wer in Zukunft eine Wohnung bzw. ein Haus kaufen, mieten oder pachten möchte, kann so verschiedene Immobilien unkompliziert miteinander vergleichen und bekommt mit dem Energieausweis eine wichtige Orientierungs- und Entscheidungshilfe an die Hand.

 
Für Eigentümer, die eine Modernisierung ihres Gebäudes planen, stellt der Energieausweis darüber hinaus eine kostengünstige Erstberatung dar. Er erfasst die wichtigsten Gebäudedaten, liefert Informationen über den energetischen Zustand des Gebäudes und zeigt, ob eine Sanierung grundsätzlich nötig ist. Auf Grundlage konkreter Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis kann eine Modernisierungsplanung erfolgen oder weitere detaillierte Energieberatungen aufbauen.
Mit dem Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung wird der Energieausweis für Bestandsgebäude ab 1. Juli 2008 schrittweise Pflicht. Bei Vermietung, Verpachtung oder Verkauf sind für Wohngebäude, die bis 1965 fertig gestellt worden sind, Energieausweise ab dem 1. Juli 2008 und für jüngere Wohngebäude ab dem 1. Januar 2009 verpflichtend auszustellen. 
 
 
Wir stellen den Energieausweis für sie aus. Rufen sie uns an oder nutzen sie das Erfassungsformular für den Verbrauchsausweis rechts unten auf der Seite.
Tel.: 02016125486

 





Bundesland: Nordrhein-Westfalen
- Zentralinnungsverband (ZIV) -

Carsten Hillebrandt

Schornsteinfegermeister
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