Schornsteinfegermeister und Energieberater
im Handwerk
Sie haben sicher auch schon von der Feinstaubdiskussion bei Dieselfahrzeugen gehört. Kaminöfen produzieren leider auch Feinstaub. Um diesen zu reduzieren wurden Grenzwerte festgelegt die von den Öfen erreicht werden müssen. Werden diese überschritten muss ausgetauscht oder nachgerüstet werden. In der Presse ist von einem Katalysator die Rede. Die gute Nachricht sie haben noch Zeit, die erste Übergangsfrist läuft erst 2014 ab und betrifft Öfen bis zum Baujahr 1975. Ihr Ofen muss nicht nachgerüstet werden wenn er bei der Typprüfung die geforderten Grenzwerte eingehalten hat. Öfen mit dem Din+ Zeichen erfüllen diese Anforderungen. Sie können anhand der Typenbezeichnung (Typenschild am Ofen) in naher Zukunft in einer Datenbank im Internet nachprüfen ob ihr Ofen diese Anforderungen erfüllt. Ihr Schornsteinfeger prüft das aber auf jeden Fall vor einer Messung. Beim Neukauf sollten sie sich die Einhaltung bestätigen lassen. Vor einiger Zeit wurde in den Medien über eine drohende Zwangsstilllegung, beziehungsweise Filterpflicht für Kamin- und Kachelöfen berichtet. Durch die sehr verkürzte Darstellung ist der Eindruck entstanden, dass es sich um eine generelle und sofortige Pflichtmaßnahme für alle Geräte handelt. Die ersten Geräte, die von den geplanten Maßnahmen betroffen sein werden, sind Öfen (gilt nicht für offenen Kamine, bei reiner Ofenheizung oder bei Badeöfen), die vor dem 1. Januar 1975 einer so genannten Typenprüfung unterzogen wurden also 35 Jahre und älter sind. Diese müssen bei Überschreitung des Grenzwertes bis Ende 2014 nachgerüstet, ausgetauscht oder stillgelegt werden. Bis 2024 folgen stufenweise die Maßnahmen für alle Geräte, die bis zum in Kraft treten der Verordnung geprüft wurden. Das Typenschild am Gerät gibt Auskunft über das Jahr der Prüfung und den Typ des Ofens. Anhand einer Datenbank kann Ihr Schornsteinfeger in Zukunft nachprüfen ob der Ofen die erforderlichen Grenzwerte einhält. Ist das nicht der Fall, besteht die Möglichkeit einmalig durch den Schornsteinfeger eine Messung durchführen zu lassen. Sollte er das Ergebnis die Einhaltung der Grenzwerte bestätigen, können sie den Ofen weiter ohne Filter betreiben, oder einen Staubfilter nachrüsten. Die Übergangsfristen wurden vom Gesetzgeber aber so großzügig gewählt, dass die Lebensdauer des Ofens überschritten sein dürfte. Heute erhältliche Geräte erfüllen in der Regel die geplanten Grenzwerte. Ihnen droht weder Stilllegung noch Filterzwang oder Austausch. Der Schadstoff-Ausstoß ist von der Gerätetechnik abhängig, die in den vergangenen Jahren beachtliche Fortschritte gemacht hat. Dies gilt sowohl in Bezug auf die Emissionen als auch auf den Energieverbrauch. Fabrikneue Öfen, verursachen heute nur noch einen Bruchteil der Emissionen von Feuerstätten, die in den 70er Jahren produziert worden sind. Alle auf dem deutschen Markt befindlichen Geräte werden von unabhängigen Feuerstätten-Prüfstellen einer ausführlichen technischen Untersuchung unterzogen, die auch den Schadstoffausstoß dokumentiert. Wenn sie sich einen neuen Ofen zulegen wollen, achten Sie auf das DIN+ Zeichen oder den blauen Engel. Heben sie die mitgelieferten Unterlagen sorgfältig auf. BimschV (Bundesimmissionsschutzverordnung). Datenbank mit den Prüfdaten vieler Öfen.
Wie sie ohne neuen Ofen jetzt schon schadstoffarm feuern können steht im Handbuch Kaminofen.
Broschüre des Umweltministeriums.
Fristen für Einzelöfen:
Datum auf dem Typenschild :
bis 31.12.1974 Frist bis 31.12.2014
1.1.1975 - 31.12.1984 Frist bis 31.12.1017
1.1.1985 - 31.12.1994 Frist bis 31.12.2020
1.1.1995 - 21.03.2010 Frist bis 31.12.2024
Das gilt nicht für offene Kamine, Badeöfen und Öfen die alleine die Wohnung wärmen, also wenn sie nur mit dem Ofen heizen und keine Zentalheizung haben.
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