Der Schornsteinfeger: Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperte
Schornsteinfegermeister und Energieberater
im Handwerk
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
wie Sie bereits von der Presse erfahren haben, wird es im Schornsteinfegerwesen Veränderungen geben. Der Entwurf für eine Reform des Schornsteinfegergesetzes wurde am 12. März 2008 vom Bundeskabinett verabschiedet. Voraussichtlich tritt das neue Gesetz noch in diesem Jahr in Kraft.
So frühzeitig wie möglich möchten wir Sie nun über die anstehenden Änderungen informieren, die Vorteile für Sie, unsere Kundinnen und Kunden, mit sich bringen
Ihr Schornsteinfeger, der Sie seit Jahren betreut, kennt Ihr Haus und garantiert Ihnen innerhalb seines Kehrbezirkes hochwertige Arbeit zu günstigen Preisen. Mit dem neuen Schornsteinfegergesetz wird Ihnen nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren aber auch die Möglichkeit gegeben, einen Schornsteinfeger Ihrer Wahl zu beauftragen.
Künftig können Sie Ihren Schornsteinfeger mit weitergehenden Tätigkeiten beauftragen, die nicht zum klassischen Aufgabenbereich gehören. Die Arbeit Ihres Schornsteinfegers bietet Ihnen einen hohen Nutzen. Heute und in Zukunft:
Die regelmäßige Kontrolle der Feuerungsanlagen dient in erster Linie dem Erhalt der Betriebs- und Brandsicherheit. Der Trend vieler Hausbesitzer, verstärkt wieder Holz als Brennstoff einzusetzen, zeigt, dass auch eine klassische Aufgabe wie die Schornsteinreinigung sowie die Überprüfung des Schornsteines keinesfalls unwichtig geworden ist. Darüber hinaus helfen Beratungen und Messungen, CO2 einzusparen und schädliche Umwelteinwirkungen zu minimieren.
Jedes Jahr werden etliche Mängel und sogar lebensbedrohliche Zustände wie beispielsweise erhöhte Gehalte des giftigen Gases Kohlenmonoxid im Abgas festgestellt. Darüber hinaus ermitteln Schornsteinfeger jährlich Energieverluste an Feuerungsanlagen, die Ihren Geldbeutel unnötig belasten. Auf die neutrale Beratung Ihres Schornsteinfegers können Sie sich vertrauensvoll verlassen. Nach Abstellung der Mängel durch die Fachhandwerke überprüfen wir in Ihrem Interesse, ob die Betriebs- und Brandsicherheit wieder hergestellt ist.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Umweltschutzmessungen an Ihrer Heizungsanlage (Bundesimmissionsschutzgesetz) werden auch weiterhin ausschließlich vom Schornsteinfeger durchgeführt. Als staatlicher Beauftragter für diese Messung ist der Schornsteinfeger im Gegensatz zu allen anderen Fachhandwerkern verpflichtet, seine Messgeräte amtlich eichen und überwachen zu lassen. Somit ist die Messung des Schornsteinfegers ein Garant für Ihre Sicherheit, schont Ihren Geldbeutel und ist die einzige, die notwendig ist.
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16.08.2008
Carsten Hillebrandt
Eigentlich muss es "Rußbrände" heißen, denn nicht der Schornstein gerät in Brand, sondern der im Schornstein haftende Ruß entzündet sich. Besonders bei dem Brennstoff Holz kommt es häuf...
01.08.2008
Carsten Hillebrandt
Eigentlich muss es "Rußbrände" heißen, denn nicht der Schornstein gerät in Brand, sondern der im Schornstein haftende Ruß entzündet sich und man spricht dann von einem Kaminbrand.
28.11.2006
LIV Nordrhein-Westfalen
Diese sind in der 1. BImSchV § 3 geregelt. Eine Auflistung der zulässigen Brennstoffen die zulässig für häusliche Feuerstätten sind. Die Grundsätze zur Luftreinhaltung, also zur Begrenzung der Emissionen und der Immissionen, sind im Bundes-Immissionsschutzgesetz geregelt.
17.11.2006
LIV Nordrhein-Westfalen
10 Tips zum richtigen Umgang mit dem Brennstoff Holz. bei deren Beachtung Sie nicht nur Ihren Geldbeutel schonen, sondern auch noch aktiv etwas für die Umwelt tun.
17.11.2006
LIV Nordrhein-Westfalen
Tip:
Die besten Ergebnisse erhalten Sie wenn Sie den Ort eingeben und die ersten 3-5 Stellen der Straße.
Bitte beachten Sie die postialische Adresse einzugeben und nicht einen eingemeindeten Ortsteil als Ort.
Carsten Hillebrandt
Schornsteinfegermeister
Grimbergstraße 85
45307 Essen
Tel.: 0201-6125486
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